Steuerrecht

Die Beauftragung in Steuerrechtlichen Angelegenheiten bedarf einer gesonderten Vollmacht, da bei der Beauftragung sonstigen Rechtsangelegenheiten die Prüfung steuerlicher Aspekte und Folgen gemäß unseren Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.
  • Beratung in Steuerfragen, Fertigung von Steuererklärungen
  • Erstellung von Bilanzen und Jahresabschlüssen
  • Vertretung vor dem Finanzamt und den Finanzgerichten
  • Laufende Buchhaltung, insbesondere Lohnbuchhaltung
  • Controlling
  • Betriebswirtschaftliche und unternehmerische Beratung
  • Erstellung von individuellen Konzepten bspw. zur Mitarbeiterentlohnung
  • Beratung bei Finanzierung, Überbrückung von Liquiditätsengpässen


KOMNING Rechtsanwäte - RA Konstanze Wehrmann
RA Konstanze Wehrmann