Verkehrsrecht (AvD-Vertrauensanwalt)

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus Vorschriften des öffentlichen- und des Privatrechts zusammen. Es ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet und teilt sich in viele kleinerer Teilgebiete, die für sich abschließende Reglungen beinhalten.

Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen in folgenden Angelegenheiten:

  • Bußgeldrecht
  • Schadensregulierung
  • Haftung und Beweisführung
  • Personenschaden
  • Schmerzensgeld und Erwerbsschäden
  • Verkehrsstrafrecht
  • Führerscheinrecht insbesondere Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung