Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass am Bau eine Vielzahl von Personen beteiligt ist. Deshalb ist bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, dass auf Grundlage der privatrechtlichen Vereinbarungen den besonderen Aufgaben und Interessen der am Bau Beteiligten Rechnung getragen wird. Es ist Aufgabe der Vertragsgestaltung, die wirtschaftliche Zielsetzung der Parteien in Regelungen zwischen den Parteien zu fassen. Im Haftungsfall ist darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Beweissicherung erfolgt. Es ist zu klären, ob es sich um einen Ausführungs- oder Planungsfehler handelt. Wegen der Kompelxität ist eine frühzeitige Einschaltung des Anwaltes oft schon während der Bauphase erforderlich.
  • Recht der Architekten und Ingenieure (auch Berufsrecht und HOAI-Recht)
  • Interessenwahrnehmung für Bauherren, General-, Haupt- und Subunternehmen
  • Erstellung und Prüfung von VOB-und Werkverträgen
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Mängelgewährleistungs- und Zahlungsansprüchen
  • Durchführung von gerichtlichen und außergerichtlichen Beweissicherungsverfahren
  • Korrespondenz mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigengutachter
  • Außergerichtliche Einigung durch Sachverständigenvereinbarung
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen Versicherer und Banken aus Mängelgewährleistungsbürgschaften
  • Vertretung in außergerichtlichen Schlichtungsverfahren nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten SOBau


KOMNING Rechtsanwäte - RA Christoph Basedow
RA Christoph Basedow