Miet- und WEG-Recht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter auf der einen Seite sowie dem Vermieter auf der anderen Seite.

Wir vertreten gewerbliche und private Vermieter und Mieter in folgenden Angelegenheiten:

  • Erstellung und Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen
  • Kündigung und Aufhebung von Mietverträgen
  • Überprüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Ansprüche bei Modernisierung
  • Vermieterpfandrecht und Mietkaution
  • vertragswidriger Gebrauch
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Räumungsansprüchen
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Mietminderung
  • Abwehr bzw. Geltendmachung von Mieterhöhungsverlangen
  • Durchsetzung sowie Abwehr mietrechtlicher Ansprüche


KOMNING Rechtsanwäte - RA Konstanze Wehrmann
RA Konstanze Wehrmann