Patchworkfamilien sind heute keine Seltenheit mehr. Oft gibt es mehrere Stiefkinder und leibliche Kinder. Ohne Testament gelten die gesetzliche Erbfolge und gesetzliche Pflichtteile, die nicht immer den individuellen Wünschen entsprechen. So gilt nach der gesetzlichen Erbfolge, dass grundsätzlich nur die eigenen Abkömmlinge und Ehegatten Erben sein können, nicht aber Stiefkinder oder der nichteheliche Lebenspartner. Ein Testament ermöglicht es, die Vermögensverteilung gezielt festzulegen.
Konflikte vermeiden
Offene oder ungeklärte Erbansprüche können zu Streit zwischen den Familienmitgliedern führen. Ein eindeutiges Testament reduziert das Risiko langwieriger familiärer Auseinandersetzungen. Eltern möchten möglicherweise jedem Kind gerecht werden, unabhängig davon, ob es biologisch zum Vater oder zur Mutter gehört. Auch hier kann ein Testament regeln, wie Vermögenswerte, Familienerbstücke oder Erinnerungsstücke verteilt werden.
Pflege- und Versorgungsvorsorge
Ein Testament kann auch Regelungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder des Todes enthalten, z.B. wer bestimmte Gegenstände erhält oder wer sich um verbleibende Kinder kümmert. Zudem lassen sich begünstigte Treuhandlösungen oder Vorkehrungen für minderjährige Kinder eintragen.
Schutz des gemeinsamen Haushalts
Oft besteht der Wunsch, dass der gemeinsame Haushalt oder bestimmte Vermögenswerte (z.B. Haus) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder unter bestimmten Bedingungen erhalten bleibt. Ein Testament oder eine begleitende Vorsorgevollmacht kann solche Wünsche absichern.
Berücksichtigung von Stief- und Halbgeschwistern
Durch gezielte Formulierungen lässt sich festlegen, wie Erbansprüche der Stiefkinder im Verhältnis zu leiblichen Kindern aussehen sollen, ohne dass sich jemand benachteiligt fühlt. Ein solches Testament bietet sodann ein flexible Grundlage und kann bei Bedarf auch wieder abgeändert werden, um neue aktuelle Lebensumstände abzubilden, sofern dies vorher nicht ausgeschlossen wurde.
Sinnvolle ergänzende Dokumente
Neben dem Testament können auch weitere Instrumente sinnvoll sein, z.B. eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung. Diese ergänzen das Testament und sorgen für klare Zuständigkeiten. Von Vorteil kann es manchmal auch sein, eine verbindliche vertragliche Regelung mit allen Beteiligten in einem Erbvertrag vorzunehmen. Die Erstellung eines Testamentes oder eines Erbvertrages sorgt dafür, dass auch juristisch korrekte Formvorschriften eingehalten werden, was die Gültigkeit im Ernstfall erhöht und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden hilft.
Die individuellen Umstände variieren in jedem Einzelfall stark. Durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung können jedoch maßgeschneiderte Lösungen gefunden werden.
Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht: Rechtsanwältin Konstanze Wehrmann