Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln.

Wir vertreten Unternehmer und Privatpersonen in folgenden Angelegenheiten:

  • Überprüfung sowie außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen im privaten Bereich
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen jeglicher Art (z.B. Kauf- , Miet-, Werk- und Dienstverträge)
  • Recht der unerlaubten Handlung
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeld sowie Gewährleistungsansprüchen
  • Forderungseinzug