Was ist eine Abmahnung?

30.04.2014

Die urheberrechtliche Abmahnung ist in § 97a UrhG geregelt.

§ 97a Abs. 1 UrhG:

„Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.“

Mit einer Abmahnung macht der Abmahnende den Abgemahnten auf eine Rechtsverletzung aufmerksam und fordert diesen auf, den Verstoß in Zukunft zu unterlassen. Durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat der Verletzer die Möglichkeit, den Unterlassungsanspruch eines Dritten anzuerkennen und damit die Wiederholungsgefahr auszuräumen. In der Erklärung verpflichtet sich der zum Verletzer zum einen, die unerlaubte Handlung zu unterlassen und zum anderen bei Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung zur Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe.

Für die Abmahnung ist keine besondere Form vorgeschrieben. Die Abmahnung kann mit einfachem Brief, per Telefax oder auch einfach nur per E-Mail erfolgen.