Ist ein gerichtliches Verfahren bei Zuwiderhandlung zwingend erforderlich?

30.04.2014

Nein. Sky Deutschland wendet sich, vertreten durch die KOMNING Rechtsanwälte, nach Feststellung einer Zuwiderhandlung durch einen Gewerbetreibenden mit einem außergerichtlichen Abmahnschreiben an den Verletzer und fordert diesen außergerichtlich zur Abgabe einer erstmaligen Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Schadensersatzes auf.

Handelt es sich um einen erneuten Rechtsverstoß erfolgt die Aufforderung zur Abgabe einer erneuten Unterlassungserklärung und die Geltendmachung einer Vertragsstrafe, die meist nicht unter 5.001,00 € liegt.

Ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Gewerbebetreibenden nicht möglich, sieht sich Sky gezwungen ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.