Nein. Der Abschluss eines privaten Sky-Vertrages ermächtigt nur zur privaten Nutzung. Die öffentliche Ausstrahlung im Rahmen eines privaten Sky-Abonnements ist von Sky ausdrücklich vertraglich untersagt. Privatkunden ist es nur erlaubt, das Programmangebot über den zur Verfügung gestellten Decoder für den privaten Gebrauch zu nutzen. Zur öffentlichen Ausstrahlung in Gaststätten, etc. bedarf es zwingend des Abschlusses eines gewerblichen Abonnementvertrages. Bei Zuwiderhandlungen fallen für den Betriebsstätteninhaber erhebliche Strafen an.
Eine Verrechnung der Kosten für die öffentliche Ausstrahlung ohne Gewerbeabonnement durch den Betriebsstätteninhaber mit einem privaten Sky-Vertrag ist nicht möglich.