Steuerrechtliche Änderungen im Jahr 2026

16.01.2026

Dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Durch das Steueränderungsgesetz 2025 wurde zum Jahreswechsel 2025/2026 die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ab 2026 gilt der reduzierte Steuersatz für Speisen dauerhaft. Für Getränke gilt weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Speisen und Getränken zum Pauschalpreis / Neues BMF-Schreiben vom 22.12.2025

Mit Schreiben vom 22.12.2025 wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) in Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen dahingehend ergänzt, dass es für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken nicht zu beanstanden ist, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird.

Die neue Aktivrente

Die neue Aktivrente tritt ab Januar 2026 in Kraft. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, die bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und weiterarbeiten möchten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zu ihrem regulären Einkommen hinzuzuverdienen. Allerdings gilt die Regelung nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Selbstständige, Beamte und Minijobber können die Aktivrente nicht nutzen.
Höhere Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Zudem erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften durch die Aufhebung der zeitlichen Befristung auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.

 

Der neue Mindestlohn

Für 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € pro Stunde, gültig seit dem 1. Januar 2026, was die Minijob-Verdienstgrenze automatisch auf 603 € monatlich anhebt. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.

 

Ihr Ansprechpartner in steuerechtlichen Fragen: Volker Lorenz