Sozialrecht

Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Wir vertreten Privatpersonen in folgenden Angelegenheiten:

  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Rente wegen Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit und Altersrente
  • Angelegenheiten zur Grundsicherung (SGB XII)
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Gewährung von Arbeitslosengeld
  • Geltendmachung von Ansprüchen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV)
  • Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts
  • Vertretung gegenüber der Agentur für Arbeit, den ARGEn und vor den Sozialgerichten in allen Verfahrensstadien (Widerspruchsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz, Klageverfahren)


KOMNING Rechtsanwäte - RA Konstanze Wehrmann
RA Konstanze Wehrmann