Recht der Leistungsstörungen

Das allgemeine Leistungsstörungsrecht enthält generelle Prinzipien, die immer zur Anwendung kommen, wenn die Durchführung eines Vertrages mangelbehaftet oder gescheitert ist.

Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen in folgenden Angelegenheiten:

  • Schadenersatzansprüche nach vertraglicher Pflichtverletzung
  • Schuldnerverzug
  • Unmöglichkeit der Leistung
  • Schuldhafte Schädigung der Gesundheit oder des Eigentums
  • Schadenersatz bei einer vorvertraglichen Schädigung (c.i.c.)
  • Nichtannahme einer angebotenen Leistung (Annahmeverzug)


KOMNING Rechtsanwäte - RA Oliver Kröger
RA Oliver Kröger