Der neue Rundfunkbeitrag auf einen Blick

09.03.2014

Fluch oder Segen?

Nein, eine Abschaffung der GEZ-Gebühr ist nicht in Sicht. Jedoch wird das bisherige System Anfang 2013 abgelöst. Ob die sogenannte Haushaltsabgabe eine Verbesserung oder Verschlechterung der Situation ist, hängt von der individuellen Situation ab.

Daher wollen wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Neuerungen und deren Folgen darstellen:

Private Haushalte

  • Ab 1.1.2013 muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat entrichten. Dies entspricht dem bisherigen GEZ-Höchstsatz. Der Betrag ist unabhängig von der Personenzahl und davon, ob in der Wohnung ein Radio, ein Fernsehgerät, ein Computer oder alles zusammen vorhanden ist.
  • Für Privatfahrzeuge wird kein Zusatzbeitrag fällig.
  • Zweit-, Neben- und privat genutzte Ferienwohnungen sind jedoch zusätzlich beitragspflichtig.
  • Der ermäßigte Gebührensatz entfällt.
  • Menschen mit Behinderung müssen einen reduzierten Satz in Höhe von 5,99 Euro/Monat zahlen. Bisher waren sie gebührenbefreit.
  • Empfänger staatlicher Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG oder Blindenhilfe, können auch weiterhin von der Beitragspflicht befreit werden.

Unternehmen

  • Ab 1.1.2013 müssen Unternehmen einen geräteunabhängigen Beitrag entrichten.
  • Der Beitrag ist abhängig von der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge. Für 0 bis 8 Beschäftigte muss die Betriebsstätte beispielsweise einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 5,99 Euro pro Monat zahlen.
  • Entscheidend für die Beitragshöhe pro Betriebsstätte ist die Anzahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten. Nicht mitgezählt werden jedoch Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
  • Pro Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Kfz beitragsfrei. Jedes weitere wird mit 5,99 Euro pro Monat in Rechnung gestellt.
  • Derselbe Beitrag wird ebenfalls für Vermieter von Hotel- und Gästezimmern oder von Ferienwohnungen fällig. Dabei ist das erste Zimmer bzw. die erste Wohnung pro Betriebsstätte beitragsfrei.
  • Selbstständige, die zu Hause arbeiten, müssen neben der privaten Haushaltsabgabe keine weiteren Beiträge entrichten. Allerdings werden auch hier pro betrieblich genutztes Kfz monatlichen 5,99 Euro fällig.
  • Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen nur einen „gedeckelten“ Beitrag in Höhe von maximal 17,98 Euro pro Monat und Betriebsstätte (bei bis zu acht Beschäftigten nur 5,99 Euro pro Monat). Alle betrieblich genutzten Kfz sind mit dem Beitrag abgedeckt.

Gewinner und Verlierer

Neben wenigen Gewinnern – wie Wohngemeinschaften – wird es infolge der Reform viele Verlierer geben:

Zu den Verlierern gehören:

  • Bürger ohne TV, Radio, Internet oder Smartphone oder solche, die bisher nur ein Radio angemeldet hatten (ca. 2,4 Mio. Menschen)
  • Menschen mit Behinderung (ca. 775.000 Menschen)
  • Bürger, mit Zweit-, Neben- oder Ferienwohnung, in denen sich kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio oder ein PC befindet (ca. 2,1 Mio. Menschen)
  • Unternehmen, mit zahlreichen und/oder personalintensiven Betriebsstätten und/oder relativ vielen Fahrzeuge pro Betriebsstätte